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Luftanalytik und Materialanalytik siehe: Flüchtige organische Verbindungen (VOC)

Viele Phenole und Kresole wirken fungizid und bakterizid. Sie wurden daher früher als Wirkstoffe in Desinfektionsmitteln und zur Konservierung z. B. von Leim, Klebstoffen und Tinten eingesetzt. Mit Siedepunkten von um die 200 °C und darüber (4-Chlor-m-kresol: Sdp. 235 °C; 3-Chlor-p-kresol: Sdp. 228 °C; 6-Chlor-m-kresol: Sdp. 196 °C) gehören viele dieser Wirkstoffe zu den mittel- bis schwerflüchtigen Substanzen, die über längere Zeiträume hinweg ausgasen können.

Auch zur Herstellung von Kunststoffen und wasserfesten Bindemitteln werden Phenole verwendet. Vor allem manche mit Phenolharzen gebundene Spanplatten können in Innenräumen eine Quelle für Phenole darstellen.

Bodenbelagskleber auf Basis phenolhaltiger Klebstoffe waren vor allem in der DDR in den 50er und 60er Jahren gebräuchlich. Besonders beim Entfernen alter Bodenbeläge kommt es daher immer wieder zu massiven Geruchsbelästigungen durch ausgasende Phenole und Kresole. Der jahrelange Einsatz phenol- bzw. kresolhaltiger Mittel zur Flächenreinigung kann ebenfalls lang anhaltende Geruchsbelastungen hervorrufen.

Bodenbeläge aus einem Gemisch von Holzschnitzeln und mineralischem Bindemittel - sog. Steinholzestrich - können ebenfalls eine Quelle für geruchsintensive Phenole in der Raumluft darstellen. Das Holz in Steinholzestrich kann geringe Mengen an Phenolverbindungen enthalten. Phenol selbst ist im Holz jedoch nicht vorhanden, sondern entsteht durch Dehydrierung und Spaltung aus hydroaromatischen Verbindungen. Durch äußere Einflüsse (Feuchtigkeit, pH-Wert) kann dieser Prozess beschleunigt und Phenol vermehrt aus den Holzschnitzeln freigesetzt werden.

Teeröle werden durch Erhitzen von Steinkohle oder Holz unter Luftabschluss erzeugt. Dabei entstehen neben anderen giftigen und krebserzeugenden Substanzen (vor allem PAK) auch große Mengen an Phenolen und Kresolen. Die biozide Wirkung dieser Substanzen macht Teeröle zu wirksamen Holzschutzmitteln ("Carbolineum"). Der Einsatz von Teerölen im Innenraum war, insbesondere wegen des starken Eigengeruchs, eher die Ausnahme und ist seit 1991 generell untersagt. Trotzdem gibt es immer wieder Fälle, bei denen Konstruktionshölzer, z. B. in Dachgeschossen, einer Teerölbehandlung unterzogen wurden, die aufgrund des Geruchs unschwer zu identifizieren sind.

Seit 2009 beobachten wir erneut das Auftreten deutlich erhöhter Konzentrationen an Phenol und m/p-Kresol in Zusammenhang mit der Verlegung neuer PVC- Bodenbeläge. Phenol und m/p-Kresol sind Spaltprodukte der den Bodenbelägen als Flammschutzmittel bzw. Weichmacher zugesetzten Kresyl-und Phenylphosphate.

Viele Phenole und Kresole sind bereits in Konzentrationen von wenigen Mikrogramm pro Kubikmeter Luft geruchlich wahrnehmbar. Der unangenehme Geruch ist daher meist Anlass für Nachforschungen und Messungen. Der Annahme, die Warnwirkung des Geruchs setze bei so  niedrigen Phenolkonzentrationen ein, dass gesundheitliche Auswirkungen auszuschließen sind, muss jedoch deutlich widersprochen werden. Phenol und viele Kresole gelten als krebserzeugend und bewirken somit immer ein von der Konzentration abhängiges zusätzliches Krebsrisiko.

Als Anzeichen chronischer Vergiftung werden Hustenreiz, Kopfschmerz, Brechreiz, Appetitverlust, Mattigkeit und Schlaflosigkeit genannt. Wie bei anderen Innenraum-Schadstoffen handelt es sich dabei aber um recht unspezifische Symptome, für die eine Vielzahl von möglichen Ursachen denkbar sind.

Phenol sowie viele Kresole werden sehr schnell über die Haut aufgenommen. Beim direkten Hautkontakt, z. B. mit teerölhaltigen Holzschutzmitteln, besteht daher die Gefahr resorptiver Vergiftungen mit Nierenschäden und zentralnervösen Störungen wie Krämpfen, Bewusstlosigkeit und Atemlähmung.