Über 25 Jahre Erfahrung

Luftanalytik: Üblicherweise werden die Wirkstoffe auf Chromosorb gesammelt und nach akkreditiertem Hausverfahren ALAB 3 1996 analysiert. Werden die Wirkstoffe auf Polyurethanschaum (PU-Schaum und Glasfaserflter) gesammelt, wird die Analyse nach VDI 4301 Blatt 3:2003-06 sowie ASTM Methode D4861-11 durchgeführt. Wir bieten beide Methoden an, wobei unsererseits die Sammlung auf Chromosorb bevorzugt wird, da sowohl die Aufreinigung der PU-Schäume als auch die Analyse selbst mit einem wesentlich höheren Lösemittelverbrauch als bei der Chromosorb-Methode verbunden ist.

Luftanalytik (Chromosorb): Die Röhrchen werden mit Aceton eluiert. Die Extrakte werden in Toluol aufgenommen und PCP mit Essigsäureanhydrid derivatisiert. Die Analyse erfolgt mittels Kapillargaschromatographie und Elektroneneinfang-Detektor bzw. Massenspektrometer. Die quantitative Be-stimmung der Wirkstoffe erfolgt nach der Methode des Internen Standards über Vergleichsgemische. Bestimmungsgrenze für Lindan, PCP, DDT, Chlorthalonil und Endosulfan bei 100 Litern Sammel-volumen: 0,01 - 0,03 µg/m3 pro Substanz; Bestimmungsgrenze für Furmecyclox, Dichlofluanid bei 500 Liter Sammelvolumen: 0,03 µg/m3 pro Substanz.

Luftanalytik (PU-Schäume): Die PU-Schäume und Filter werden mit Diethylether/Hexan im Soxhlet extrahiert. Die Extrakte werden in Toluol aufgenommen und PCP mit Essigsäureanhydrid derivatisiert. Die Analyse erfolgt mittels Kapillargaschromatographie und Elektroneneinfang-Detektor bzw. Massenspektrometer. Die quantitative Bestimmung der Wirkstoffe erfolgt nach der Methode des Internen Standards über Vergleichsgemische. Bestimmungsgrenze bei Verwendung von PU-Schaum bei 1000 Litern Sammelvolumen: 0,01 - 0,03 µg/m3 pro Substanz.

Staubanalytik: Die Analyse wird nach VDI 4301 Blatt 2:2000-06, VDI 4301 Blatt 3:2003-06, VDI 4301 Blatt 4:2007-07 sowie ASTM Methode D4861-11 bzw. nach dem akkreditierten Hausverfahren ALAB 10:2004 durchgeführt. Ein Aliquot des Probenmaterials wird im Ultraschallbad mit Cyclohexan/Aceton extrahiert und ein Teil des Extraktes mit Essigsäureanhydrid derivatisiert. Die Analyse erfolgt mittels Kapillar-Gaschromatographie und Elektroneneinfang-Detektor bzw. Massenspektrometer. Die quantitative Bestimmung der Wirkstoffe erfolgt nach der Methode des Internen Standards über Vergleichsgemische; Bestimmungsgrenze: 0,1 - 2 mg/kg bei einer Einwaage von 250 mg.

Materialanalytik: Die Analyse wird nach dem akkreditierten Hausverfahren ALAB 9a 1996 durchgeführt. Ein Aliquot des Probenmaterials wird im Soxhlet mit Aceton/Methanol bzw. im Ultraschallbad mit Cyclohexan/Aceton (dann wird das gleiche Analyseverfahren wie bei Staub angewendet) extrahiert. Ein Teil des Extraktes wird mit Essigsäureanhydrid derivatisiert. Die Analyse erfolgt mittels Kapillar-Gaschromatogra-phie und Elektroneneinfang-Detektor bzw. Massenspektrometer. Die quantitative Bestimmung der Wirkstoffe erfolgt nach der Methode des Internen Standards über Vergleichsgemische; Bestimmungsgrenze: 0,1 - 2 mg/kg bei einer Einwaage von 250 mg.

Staub- und Materialanalytik / zinnorganische Verbindungen: Die Analyse erfolgt in Anlehnung an die DIN 38407 Blatt 13. Die Organozinnverbindungen werden mit Natriumtetraethylborat versetzt und mittels GC/MS bestimmt.

Infos zur Material-Probenahme: Bei tragenden Holzbauteilen können z. B. mit Hilfe eines Forstnerbohrers oder eines anderen Bohrers großen Durchmessers und einer langsam laufenden Bohrmaschine Holzspäne im oberflächennahen (0 bis 2 mm) Bereich entnommen und in Aluminiumfolie verpackt werden. Die Probemenge beträgt mindestens 1 g.


Seit ca. 150 Jahren werden chemische Holzschutzmittel gezielt im Baubereich angewendet. Neben den in der Bauordnung vorgeschriebenen Verwendungen vorwiegend an statisch tragenden Konstruktionshölzern kamen in den siebziger/achtziger Jahren Holzschutzmittel auch in Wohnräumen massiv zum Einsatz. Hier wurde häufig alles verwendete Holz - von tragenden Konstruktionen über Fenster, Türen, Wand- und Deckenverkleidungen, Fußböden, Treppen bis hin zu Möbeln - mit solchen Mitteln behandelt.

Chemische Holzschutzmittel lassen sich grob in drei Gruppen zusammenfassen:

  • wasserlösliche Salze
  • ölige Holzschutzmittel
  • Teeröle

Allen ist gemeinsam, dass sie Substanzen enthalten, die eine Giftwirkung auf lebende Organismen entfalten. So lässt sich unterscheiden zwischen Stoffen, die vorwiegend gegen Insekten wirken (Insektizide) und solchen, die vorwiegend gegen Schimmel und andere Pilze wirken (Fungizide). Häufig werden in der Praxis Präparate verwendet, die sowohl Insektizide als auch Fungizide enthalten. Leider ist die Giftwirkung der meisten Holzschutzmittel nicht auf Insekten und Pilze beschränkt. Auch für Menschen sind viele dieser Mittel gesundheitsschädlich.

Ist ein Holz mit einem Holzschutzmittel behandelt worden, so bleiben die Wirkstoffe nicht nur im Holz, sondern gasen langfristig aus und belasten - in Innenräumen angewendet - die Raumluft. Besonders in den ersten Wochen und Monaten nach der Anwendung findet eine starke Freisetzung der Gifte statt. Die Abgabe an die Luft bedeutet einerseits eine unmittelbare Belastung der Bewohner über die Atemluft. Andererseits nehmen aber auch Hausstaub und zahlreiche Materialien wie Textilien (Kleidungsstücke, Bettwäsche, Polsterstoffe), Tapeten, Putz, Teppichböden, Bücher die Wirkstoffe aus der Luft auf und reichern sie an. Solchermaßen "sekundär belastete" Materialien können die Wirkstoffe wieder an die Luft abgeben, oder die Bewohner nehmen die Gifte teilweise zusätzlich über Hautkontakt mit diesen Materialien auf. Auch Nahrungsmittel - vor allem fetthaltige - können die Wirkstoffe aus der Luft anreichern. Die Hauptaufnahme bei Bewohnern belasteter Räume findet jedoch über die Atmung und Hautkontakt statt.

Im Jahr 1989 (neue Bundesländer im Oktober 1990) erließ die Bundesregierung ein Verbot für Pentachlorphenol (PCP) als Wirkstoff in Holzschutzmitteln. Pentachlorphenol zählt zur Gruppe der Chlorphenole und fand als Fungizid im Bereich des chemischen Holzschutzes eine breite Anwendung. "Technische" Chlorphenole enthielten produktionsbedingt bis zu maximal 19 unterschiedliche Chlorphenolkongenere (Mono-, Di-, Tri-, Tetra-, Penta- Chlorphenole). Chlorphenole wirken fungizid und bakterizid und wurden z. B. zur Konservierung von Holz, Leder und Textilwaren eingesetzt. Di- und Trichlorphenole wurden eher selten im Bereich des chemischen Holzschutzes eingesetzt. Das in Holzschutzmitteln eingesetzte technische PCP enthielt u. a. Tetrachlorphenol, aber auch Chlordibenzodioxine und -furane.

Als Ersatzstoffe für das verbotene PCP wurden eine Vielzahl von Wirkstoffen wie Chlorthalonil, Dichlofluanid, Tolylfluanid, Furmecyclox, Tebuconzol und Propiconazol eingesetzt.

Chlorthalonil wurde bereits 1969 im ersten Holzschutzmittelverzeichnis als wirksames Fungizid genannt, jedoch zu keiner Zeit im Holzschutz in größerem Umfang eingesetzt. Das ehemalige Bundesgesundheitsamt führt Chlorthalonil nicht in der Liste der für Holzschutzmittel empfohlenen Wirkstoffe auf. Im Tierversuch wurden als akute Giftwirkungen von Chlorthalonil Durchfall, Atembeschwerden, Blutharne sowie Haut- und Augenreizungen nachgewiesen, über die chronische Giftwirkung ist praktisch nichts bekannt.

Dichlofluanid ist der am meisten verwendete Wirkstoff gegen Bläuepilze. Es wird auch als Konservierungsmittel in Dispersionsfarben sowie wasserlöslichen Lacken und Lasuren eingesetzt. Zur Toxizität von Dichlofluanid liegen nur wenige Erkenntnisse vor. In Tierversuchen traten Augenreizungen und Sensibilisierungen auf, bei hohen Dosen unspezifische Symptome. Beim Menschen wurden ebenfalls Sensibilisierungen beobachtet. Auffallend ist eine im Tierversuch hohe inhalative Toxizität gegenüber einer eher geringen oralen Toxizität.

Tolylfluanid (Handelsname "Preventol A 5") wird ebenfalls gegen Bläuepilze verwendet und hat eine ähnliche Struktur wie das Dichlofluanid, wird aber seltener eingesetzt. Über mögliche Gesundheitsgefahren ist ebenfalls wenig bekannt. Es dürfte aber ähnliche toxikologische Eigenschaften haben wie Dichlofluanid.

Furmecyclox (Handelsname "Xyligen B") wurde als Ersatz für PCP Mitte bis Ende der 80er Jahre in großem Umfang als Fungizid im Holzschutz eingesetzt. Aufgrund ungenügender Langzeitwirkung im Holz wurde es jedoch Ende der 80er Jahre wieder vom Markt genommen. Über mögliche Gesundheitsschäden ist auch hier wenig bekannt.

Die Triazole Tebuconazol (Handelsname "Preventol A 8") und Propiconazol werden ebenso als Fungizide eingesetzt, ihre Bedeutung nimmt derzeit stark zu. Angaben zur Toxizität sind äußerst spärlich. Daten über chronische Auswirkungen liegen nicht vor.

Seit 1984 wird das Insektizid Lindan in der alten Bundesrepublik nicht mehr produziert und seine Verwendung wurde stark eingeschränkt. Seit dem 01.09.2006 ist Lindan in Holzschutzmitteln EU-weit verboten. Als Ersatz für Lindan werden verstärkt Pyrethroide (Permethrin, Cypermethrin, Deltamethrin) verwendet.

Früher wurde in seltenen Fällen Ethylparathion - besser bekannt unter dem Namen E 605 - als Insektizid im Holzschutz eingesetzt. Ethylparathion zählt zur Gruppe der Phosphorsäureester; es ist äußerst flüchtig und wird als Atemgift eingestuft.

Vor allem auf Dachböden in den neuen Bundesländern sind häufig erhöhte DDT-Konzentrationen zu finden. Dies ist auf den Einsatz von Hylotox-Präparaten zurückzuführen, die meist die Wirkstoff-Kombinationen Pentachlorphenol/DDT bzw. Lindan/DDT enthielten. "Hylotox 59" (Wirkstoffe: Lindan/DDT) war noch bis 1989 im Handel der DDR frei erhältlich.

Weiterhin wurden Chlornaphthaline als Holzschutzmittel eingesetzt. Es handelt sich dabei meist um Gemische aus chlorierten Naphthalinen mit unterschiedlichem Chlorierungsgrad. Im Gegensatz zu anderen Holzschutzmitteln wurden sie fast ausschließlich im gewerblichen Bereich bei der Herstellung von Holzwerkstoffen im Leimzumischverfahren mit Phenol-Formaldehyd-Harzen als Leim- bzw. Kleberkomponenten eingesetzt. Die so hergestellten Produkte waren feuchtebeständige Bauspanplatten mit der Bezeichnung V100G und Baufurnierplatten (Baufurniersperrholz) mit der Bezeichnung AW100G. In den alten Bundesländern musste technisches Mono-Chlornaphthalin bei Verwendung als Holzschutzmittel frei von tri- und höherchlorierten Naphthalinen sein, da diese zum Teil bei Hautkontakt chlorakne-ähnliche Erkrankungen hervorrufen können. Auch bei Verwendung so aufgereinigter Produkte kann es einerseits zu starken Geruchsbelästigungen kommen, da der Geruchsschwellenwert extrem niedrig liegt; andererseits können Symptome wie Schleimhautreizungen, Augenbrennen, Hautreizungen oder Kopfschmerzen auftreten. In der DDR wurden Chlornaphthaline in den 50er und 60er Jahren als Holzschutzmittel eingesetzt und waren sogar für die Anwendung in geschlossenen Räumen zulässig.

 Organozinnverbindungen wurden ebenfalls als Fungizide im Holzschutz eingesetzt. Gebräuchlich war hierbei insbesondere Tibutylzinnoxid, z. B. in Kombinal-Präparaten.

Quellen für Holzschutzmittelwirkstoffe in Innenräumen: mit Holzschutzmitteln behandelte Hölzer und Holzwerkstoffe, z. B. Wand- und Deckenverkleidungen, Deckenbalken, Dachbalken, für Feuchträume geeignete Spanplatten, antike Möbel, die gegen Holzwurmbefall behandelt wurden, Holzfenster.

Zusätzliche Quelle für PCP und Permethrin in Innenräumen: Teppichböden

Zusätzliche Quelle für PCP in Innenräumen: Ledermöbel.