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Luftanalytik und Materialanalytik siehe: Flüchtige organische Verbindungen (VOC)

Aus Acrylaten wie 2-Ethylhexylacrylat werden Kunstharze hergestellt, die in Dispersionsfarben und -lacken häufig als Bindemittel enthalten sind. Acrylharze findet man überdies häufig in Klebstoffen, Bodenbelägen und Dichtmassen. Flüchtige Acrylate sind in Acrylharzen herstellungsbedingt in unterschiedlich hohen Konzentrationen als sogenannte "Restmonomere" enthalten. Sie können nach dem Auftragen der Farbe oder des Klebstoffs an die Raumluft abgegeben werden.

2-Ethylhexylacrylat kann bei ausreichend hoher Konzentration die Augen, Atmungsorgane und Haut reizen. Die Folgen können Bindehautentzündungen, Schnupfen, Niesen und selten auch Asthmaanfälle sein. Wiederholter oder länger andauernder Hautkontakt kann eine Sensibilisierung verursachen. Weiterhin steht die Substanz im Verdacht, durch Kreuzreaktionen eine allergische Reaktion auslösen zu können, ohne selbst ein bedeutendes Allergen zu sein.

Monomere Acrylate (wie z. B. Methylacrylat, Ethylacrylat, Methylmethacrylat, n-Butylacrylat, Butylmethacrylat und 2- Ethylhexylacrylat) werden daher als sensibilisierende Arbeitsstoffe eingestuft, die zu allergischen Reaktionen an der Haut und den hautnahen Schleimhäuten führen können.

Aus den Acrylaten können durch hydrolytische Esterspaltung die jeweiligen Alkohole abgespalten werden (z. B. 2- Ethylhexanol aus 2-Ethylhexyacrylat und Butanol aus Butylacrylat). Begünstigt wird diese Reaktion durch einen hohen pH- Wert ("alkalisches Milieu") und Feuchtigkeit. Wird z. B. eine Acrylharzgrundierung oder ein acrylharzhaltiger Bodenbelagskleber auf eine nicht ausreichend getrocknete Estrichoberfläche aufgetragen, kann es durch den Kontakt mit dem stark alkalischen feuchten Beton zu lang anhaltenden Emissionen der genannten Alkohole und entsprechenden geruchlichen Belastungen kommen.