Holzschutzmittel in Dachgeschossen I1. Prognosen in Bezug auf eine mögliche Schadstoffbelastung anhand optischer Eindrücke nicht möglich - Auftreten von unterschiedlichsten Belastungen in einem BauvorhabenBei einer Stichprobenuntersuchung eines Dachgeschosses wurden massive Unterschiede in der Art der Wirkstoffbelastung festgestellt. Es handelte sich um ein Vorderhaus mit zwei Seitenflügen. Im Vorderhaus befanden sich zwei in den Dachboden eingebaute Wohnungen. Die beiden Seitenflügel waren über einen Spitzboden oberhalb der Dachgeschoß-Wohnungen miteinander verbunden. In den beiden Wohnungen waren an mehreren Stellen Sparren freigelegt worden, wobei der Zeitpunkt dieser Maßnahme nicht bekannt war. Die Ergebnisse der Analyse zeigten folgendes Bild: |
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1die angegebenen DDT- Belastungen sind Summen-Werte aus p,p-DDT, o,p-DDT, p,p-DDE, p,p-DDD |
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An diesem Beispiel zeigt sich, dass
2. Unterschiede im Belastungsprofil von Dachkonstruktion und DeckenbalkenBei Betrachtung eines Dachbodens bezüglich der Belastungssituation mit Holzschutzmittelwirkstoffen stellt man häufig Unterschiede zwischen Dachkonstruktion und Deckenbalken fest. Einige Beispiele sollen dies veranschaulichen: |
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Bei den Beispielen 1 und 2 handelt es sich um weiter zurückliegende Holzschutzmittel- Behandlungen. Hier haben die Konzentrationen an Lindan bzw. PCP im Dachstuhlbereich über die Jahrzehnte deutlich abgenommen; DDT ist aufgrund seines geringeren Dampfdrucks auch nach solchen Zeiträumen noch in hohen bis sehr hohen Konzentrationen anzutreffen.
Da abgedeckte Deckenbalken einer schlechteren Belüftung unterliegen,
ist dort die Ausgasungsrate von Lindan und PCP deutlich niedriger. Hierdurch lassen
sich die - auch in Relation zur Dachkonstruktion - hohen bis sehr hohen
Konzentrationen an Lindan und PCP erklären. 3. Untersuchung von Dachböden auf Holzschutzmittel vor Beginn von Arbeiten vor Ort - Bauherren in der PflichtBei Dachböden, deren Holzkonstruktion mit Holzschutzmittelwirkstoffen wie Lindan,
PCP, DDT, Chlornaphthaline oder Teerölen behandelt wurde, handelt es sich laut ZH 1/183
um kontaminierte Bereiche. In den seltensten Fällen läßt sich anhand von
Unterlagen lückenlos nachvollziehen, ob auf Dachböden Holzschutzmittel eingesetzt
wurden. Gelegentlich finden sich vor Ort Hinweisschilder auf durchgeführte chemische
Holzschutzmaßnahmen. Obwohl eigentlich sowohl in den neuen als auch in den alten
Bundesländern die Anbringung von Hinweisschildern vorgeschrieben war, gibt es eine
Vielzahl von Dachböden, die zwar einer Behandlung mit Holzschutzmitteln unterzogen
wurden, aber Hinweisschilder nicht auffindbar sind. Das heißt: die Abwesenheit von
solchen Hinweisschildern gibt nicht die Gewähr, daß auch keine Behandlungen
durchgeführt wurden. Rechtliche Regelungen und Vorschriften, die im Bereich der Dachstuhlsanierung gelten:
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